Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Hunde-Kompetenzzentrum/Vier-Pfoten-Uni Matthias Bieker

 

Die Folgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule Hunde-Kompetenzzentrum/ Vier-Pfoten-Uni Matthias Bieker (im Folgenden: Hundeschule) und den Verbrauchern (im Folgenden Kunde), die das Leistungsangebot der Hundeschule wahrnehmen.

 

  • 1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind.  Es wird darauf hingewiesen, dass das Erreichen eines bestimmten Trainingszieles  in erster Linie vom Kunden und dessen Hund abhängig ist.

 

  • 2 Verantwortung

In der Regel nimmt der Hundehalter selbst am Unterricht teil. Er ist auch während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833,834 BGB.

Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko. Es wird explizit auf § 5 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Lennestadt vom 12.12.2013 verwiesen, wonach Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile an der Leine zu führen sind. Außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind Hunde bei Annäherung und Begegnung von Personen, Zweirädern oder Kraftfahrzeugen unverzüglich anzuleinen.

 

  • 3 Impfschutz

Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die ein Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose und Tollwut besteht und nachgewiesen wird. Bei Welpen Impfschutz dem Alter angemessen. Die Impfungen müssen vor der ersten Ausbildungsstunde durch Vorlage des Impfpasses (Kopie) nachgewiesen werden.

 

  • 4 Gesundheit

Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen. Unter Umständen kann der Kunde dann nicht am Leistungsangebot teilnehmen.

 

  • 5 Haftpflichtversicherung

Für den teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme bestehen.

 

  • 6 Absage des Unterrichts durch den Kunden

Absagen der Einzelstunde, egal aus welchem Grund, müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen.

  • Ist dies nicht der Fall wird die Unterrichtsstunde in vollem Kostenumfang in Rechnung gestellt
  • Ist dies der Fall entstehen dem Kunden keine kosten

Wird die Teilnahme an einer Gruppenstunde, egal aus welchem Grund, abgesagt, so wird diese weder anteilsmäßig noch im vollen Umfang erstattet.

 

  • 7 Absage des Unterrichts durch die Hundeschule

Der Unterricht findet in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, wird der Unterricht rechtzeitig abgesagt. Die Hundeschule behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl oder in dringenden Fällen abzusagen.

Wird eine Gruppenstunde durch die Hundeschule abgesagt, so wird diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Wird die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht erfolgt eine Erstattung der Gebühren im vollen Umfang.

 

  • 8 Dauer der Leistungen

Die Dauer der verschiedenen Leistungen ist im jeweiligen Leistungsangebot festgeschrieben.

 

  • 9 Kursgebühren

Einzelstunden: 50 € pro 60 Min. + Benzinkosten (0,50 ct/km) + je angefangene 15 Min. 12,00€

Trainingsspazeirgang: 12€ / Training (60 Min.)

Longieren: 6x Training 108€

Auslaufgruppe: 12 € / Auslauf (60 Min.)

Geruchsdifferenzierung: 18€ / Training (60Min.)

Großgruppe: 12€ / Training (60Min.)

Workshops 2 Std. 40€ / Workhsops 3 Std. 60€

  • 10 Zahlung der Gebühren
  • Die Gebühren für Einzelstunden sind am Ende der Trainingsstunde in voller Höhe zu entrichten.
  • Die Gebühren für Kurse sind bis 14 Tage vor Kursbeginn in voller Höhe zu entrichten.

 

 

  • 11 Bild-/Videoaufnahmen

Private Ton- und Bildaufnahmen während der Gruppenstunden, Einzelstunden oder Seminarveranstaltungen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule gestattet.

Alle Bild- und Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit der Hundeschule erstellt wurden, können von der Hundeschule zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden.

Mit der Unterschrift auf der Trainigsvereinbarung wird die Genehmigung zum Veröffentlichen angefertigter Bilder oder Videos gegeben, es sei denn es wird ausdrücklich schriftlich widersprochen.

 

  • 12 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz.

Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

 

  • 13 Haftungsausschluss

Die Hundeschule haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftungssumme für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten und deren Tieren verursacht werden.

sDie Hundeschule ist nicht verpflichtet, sich bei der Geltendmachung der eigenen Ansprüche an die jeweilige Versicherung verweisen zu lassen.

 

  • 14 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus dem Leistungsangebot folgenden Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Lennestadt, sofern der Kunde Unternehmer ist.

 

  • 15 Salvatorische Klausel

Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln soll der darüber hinausgehende Vertrag wirksam bleiben.

 

Stand 01.01.2023

 

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